Gültig ab dem 01.10.2022
Für das Museums-Bergwerk Schauinsland gelten die Regeln der Corona-Verordnung Baden-Württemberg.
Wer hat Zutritt? Muss ich mich testen lassen?
Nein, ein Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis ist für den Bergwerksbesuch nicht mehr notwendig.
Muss ich eine medizinische oder FFP2-Maske tragen?
Müssen nicht – aber wir verbieten es niemandem, der Maske tragen möchte. Die Grube Schauinsland ist auf natürliche Weise dauerhaft gut belüftet.
Muss ich meine Kontaktdaten angeben?
Nein, Kontaktdaten müssen nicht mehr angegeben werden.
Gibt es sonst noch etwas zu beachten?
Nehmen Sie bitte weiter Rücksicht aufeinander. Im Eingangsbereich sind Desinfektionsspender bereitgestellt. Und: Bitte zu Hause bleiben, wenn Corona-Symptome vorhanden sind.